Die Veranstaltung “Mord und Totschlag” – ein Auslaufmodell? – Diskussion zur Reform der Tötungsdelikte fand am 2. Juli 2014 an der Universität Potsdam statt.
Nikolai Venn (1.v.r.) eröffnete die Veranstaltung und Prof. Dr. Andreas Mosbacher (2.v.r.) moderierte die Diskussion zum Thema „Die Rolle der Medien im Strafprozess – Wächter des Rechtsstaats oder moderner Pranger?“.
Dr. Matthias Korte begann seinen Vortrag mit einem Überblick über das Gesetzgebungsverfahren.
Wenige Tage vor Inkrafttreten der §§ 299a, 299b StGB lud die Brandenburgische Kriminalpolitische Vereinigung vier Diskussionsteilnehmer ein, die besonders eng mit dem Gesetzgebungsverfahren verbunden sind.
Am 11. Mai 2017 moderierte Rechtsanwalt Nikolai Venn (1. v. l.) die Podiumsdiskussion zum Thema „Digitales Strafrecht – Eine Bestandsaufnahme aus Sicht von Strafverfolgung, Strafverteidigung und Strafjustiz“, zu der Rechtsanwältin Diana Nadeborn, Richter am Landgericht Dr. Ulf Buermeyer und Kriminalhauptkommisar Denny Speckhahn (v. l.) eingeladen waren.
Nikolai Venn, Vorsitzender der Brandenburgischen Kriminalpolitischen Vereinigung, begrüßte die rund 140 Teilnehmer, neben zahlreichen Studenten und Referendaren auch eine Reihe von (Ober-) Staatsanwälten, (Vorsitzenden) Richtern sowie Akteuren aus Politik und Verwaltung, und auch die Gründungsmitglieder des Vereins zum zwanzigjährigen Jubiläum …
Dr. Christine Danziger betonte, dass die neuen Medien wie auch die Fernsehberichterstattung ihren Platz in der Berichterstattung über Strafprozesse haben müssen. Zu diskutieren sei insoweit nicht das „ob“, sondern lediglich das „wie“.
Er stellte aktuelle Gesetzesvorhaben im Strafrecht und Strafprozessrecht vor.
Die Veranstaltung eröffnete Nikolai Venn (ganz rechts) mit einem kurzen historischen Abriss zur strafrechtlichen Entwicklung der Korruption im Gesundheitswesen bis hin zur aktuellen Gesetzesfassung.
Nikolai Venn (1. v. r.), Vorsitzender der Brandenburgischen Kriminalpolitischen Vereinigung e.V., eröffnete die Veranstaltung. Er erkannte einen Fortbildungsbedarf im Umgang mit digitalen Beweismitteln, weshalb der Austausch von am Strafverfahren Beteiligten besonders wichtig sei.
… und stellte die Referenten vor: Prof. Dr. Hartmut Schneider (Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe), Prof. Dr. Wolfgang Mitsch (Universität Potsdam) und Dr. Stefan König (Rechtsanwalt und FAStR, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV) (v.l.n.r.).
Angesichts des legitimen Interesses der Öffentlichkeit an Information und Kontrolle der Tätigkeit der Ermittlungsbehörden griffe es zu kurz, auf die Nichtöffentlichkeit des Ermittlungsverfahrens zu verweisen.
Aus der Arbeit des Bundesjustizministeriums stellte er einzelne Expertenkommissionen, Projektgruppen und EU-Vorhaben vor.
Dr. Uwe Broch (rechts) stellte – als Vertreter einer betroffenen Zielgruppe – die gesetzgeberische Entwicklung eingehend dar und gab hierzu die Position des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller e.V. wieder.
Denny Speckhahn, Leiter des Cyber-Competence-Center beim LKA Brandenburg, berichtete von Ermittlungen gegen Drogen- und Waffenhändler im Darknet.
Der Diskussionsleiter Prof. Dr. Andreas Mosbacher (Richter am Bundesgerichtshof, 1. Strafsenat, Karlsruhe) fasste zu Beginn die wichtigsten Ansatzpunkte der aktuellen Reformdiskussion zusammen.
Dr. Jost Müller-Neuhof fragte, ob den Medien, wie es der Titel der Veranstaltung nahe legt, überhaupt eine „Rolle“ zukommt, oder ob sie lediglich als Teil der Öffentlichkeit den Strafprozess beobachten.
In der anschließenden Fragerunde und Diskussion kritisierten Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mangelnde Bemühungen des Gesetzgebers zur Deregulierung, insbesondere im Wirtschaftsstrafverfahren.
In der anschließenden Fragerunde und Diskussion kritisierten Vertreter aus Wissenschaft und Praxis mangelnde Bemühungen des Gesetzgebers zur Deregulierung, insbesondere im Wirtschaftsstrafverfahren.
Dr. Anne Herrmann (mitte), seit September 2015 zuständige Referentin im BMJV, erläuterte detailliert die Hintergründe zur aktuellen Gesetzesfassung. Sie erklärte, eventuelle Lücken seien vertretbar und die präventive Wirkung sei enorm.
Denny Speckhahn (1. v. r.) betonte die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung für Ermittlungen, was eine angeregte Diskussion mit dem Publikum auslöste.
Dr. Stefan König stellte zunächst den Entwurf zur Reform der Tötungsdelikte §§ 211, 212, 213 StGB des Deutschen Anwaltsvereins vor (vgl. http://anwaltverein.de/downloads/DAV-SN1-14.pdf) …
Rechtsprechung finde mit, im und für das Volk statt, das Rechtsstaatsprinzip sei daher gleichermaßen wie die Demokratie auf die Partizipation der Öffentlichkeit angewiesen.
Auf den Hinweis, Gesetzgebungsinitiativen gingen regelmäßig allein auf politische Impulse zurück, gab der Referent zu bedenken, dass die Wissenschaft sich nach seiner Wahrnehmung nur zurückhaltend am Gesetzgebungsverfahren beteilige.
Dr. Oliver Pragal (rechts), der im Jahr 2005 die Diskussion um Ärzte als Beauftragte i.S.d. § 299 StGB mit einem Fachaufsatz angestoßen hatte, begrüßte im Großen und Ganzen die neuen Regelungen, zeigte aber auch einzelne Kritikpunkte auf.
Diana Nadeborn, Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt im IT-Strafrecht, berichtete, welche Herausforderungen bei der Sicherstellung von Datenträgern und Daten bestehen.
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch erläuterte im zweiten Impulsreferat seine Reformvorschläge …
Johann Schwenn beklagte die Qualität der Gerichtsberichterstattung und legte anhand anschaulicher Praxisfälle den Grund für seine Einschätzung dar.
Der Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Dr. Rüdiger Reiff, erläuterte die Schwierigkeiten der Ermittlungsarbeit, die die Staatsanwaltschaft haben werde, weil ausreichende strafprozessuale Möglichkeiten nicht geschaffen worden seien.
Der Leiter der Zentralstelle Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Dr. Rüdiger Reiff, erläuterte die Schwierigkeiten der Ermittlungsarbeit, die die Staatsanwaltschaft haben werde, weil ausreichende strafprozessuale Möglichkeiten nicht geschaffen worden seien.
Diana Nadeborn (1. v. r.) zeigte auf, dass die Dauer der forensischen Datensicherung im Verfahrensalltag nicht mit den rechtlichen Vorgaben vereinbar ist.
… und wies auf strukturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu anderen Tatbeständen des StGB hin.
Der Einfluss der Presse werde teilweise überschätzt. Ein unmittelbarer Einfluss sei allenfalls in Ausnahmefällen gegeben.
An der anschließenden Diskussion nahmen u.a. Vertreter aus der Wissenschaft, beratende Anwälte und Vertreter der Krankenkassen teil.
Dr. Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V., nahm die aktuelle Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung als Strafverfolgungsmaßnahmen vorweg.
Abschließend hinterfragte Prof. Dr. Hartmut Schneider den Reformbedarf kritisch …
Martin Steltner berichtete, dass seine Arbeit als Pressesprecher der Berliner Strafverfolgungsbehörden überwiegend reaktiv sei, d.h. auf Anfragen der Presse Auskünfte erteilt würden. Dabei würde eine äußerst zurückhaltende Praxis geübt.
Dr. Ulf Buermeyer (1. v. r.) zeigt auf, dass heute mehr Daten zur Auswertung im Strafverfahren zur Verfügung stehen als jemals zuvor, und kritisierte die Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen.
… und ging später insbesondere auf Nachfragen zur Rechtsfolge der lebenslangen Freiheitsstrafe ein.
Über Chats, Blogs etc. werde eine Parallelwelt der gefühlten Gerechtigkeit („Herz statt Kopf“) eröffnet. Die Chance auf mehr Öffentlichkeit sei mit dem Risiko unsachlicher Vorverurteilungen verbunden.
… und berichtete aus seiner forensischen Praxis als Staats- bzw. Bundesanwalt.